YACHT-POOL CharterFairtrag

Faires chartern mit den AGB des YACHT-POOL CharterFairtrages

 

Fair für Charterkunden

Keine ungültigen und versteckten Klauseln.

Fair für Charteragentur

Keine ungültigen Klauseln.

Fair für Charterfirma

Keine ungültigen Klauseln.

Mehrsprachig

In allen relevanten Sprachen verfügbar.

Mindestdeckung

Eine Mindestdeckung in der Yacht-Haftpflichtversicherung von € 1.000.000,- ist obligatorisch.

Verständliche Klauseln

Klarformulierte und verständliche Klauseln.

Warum ein YACHT-POOL CharterFairtrag?

Als Pionier auf dem Gebiet der Versicherung von allen Arten der Risiken denen der Charterer augesetzt ist, haben wir jährlich Tausende Schadensfälle zu bearbeiten.

Immer wieder tauchen dabei auch Fragen der Haftung auf, die sowohl den Charterer als auch die Agentur oder den Vercharterer treffen können.

In diesen Fällen kommen die Formulierungen der Klauseln des Chartervertrages ins Spiel. Und immer wieder haben wir dabei feststellen müssen, dass gewisse Punkte nicht klar genug geregelt sind oder dass sie in einer Form geregelt sind, die den gesetzlichen zwingenden Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ widersprechen.

 Dies führt in vielen Fällen zu einem illusionären Sicherheitsgefühl der Vercharterer oder der Agenturen – und erst recht der Charterkunden.

 Die weitere Folge sind mitunter teure rechtliche Auseinandersetzungen und Enttäuschungen, wenn das Gericht eine scheinbar „klare Vereinbarung“ nicht anerkennt, weil sie in der gewählten Form nicht rechtskräftig ist. Aber auch Formulierungen, die Interpretationsspielräume lassen, können zu diesem unerwünschten Ergebnis führen.

 Nicht immer warnen Anwälte frühzeitig vor Risiken oder vor einer von vorneherein klaren Aussichtslosigkeit. Was immer auch der Grund dafür sein mag.

 Eine weitere für die Zukunft sicher untragbare Praxis besteht darin, dass es durchaus nicht unüblich ist, dass der Charterer bei der Agentur einen Vertrag unterzeichnet und dann einen weiteren beim Einchecken an der Basis in der Landessprache, günstigstenfalls in Englisch unterzeichnen muss.

 Inwieweit dieser Vertrag dem entspricht, den der Kunde bei der Agentur unterzeichnet hat, bleibt offen. Ebenso bleibt offen inwieweit der Kunde überhaupt versteht was er unterschreibt.

 Dabei ergibt sich natürlich auch die Frage inwieweit die gesetzlichen Regelungen diese Methode decken.

 Dies im Einzelfall gerichtlich zu klären, kann allerdings weder im Interesse des Vercharterers, der Agentur oder des Charterers liegen.

 Deswegen haben wir vor über 10 Jahren einen Charter-„Fairtrag“ entwickelt, der diesen Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Ausgewogenheit der berechtigten Anliegen des Vercharterers und des Charterer-Kunden, so weit wie möglich nahe kommt.

 40 „Juristen-Skipper“ (Anwälte, Richter, Staatsanwälte u.a.) haben ihn als kritische Praktiker und Betroffene geprüft.

 Das Resultat war ein „Standard-Vertrag“ von dem wir überzeugt sind, dass er breitesten Konsens aller Beteiligter findet und vermeidbare und unsinnige, kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen minimiert. Aber nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden kann. Auch die Entwicklungen im Chartermarkt erfordern ständige Anpassungen.

 Als Ergebnis finden sie auf diesen Seiten die 2022er Fassung der

“International YACHT-POOL Terms and Conditions“ –  Faircharter 22.

 Dr. Heyko Wychodil, der Rechtsexperte des größten Segelmagazins Europas, der „Yacht“, urteilt:
„dem FAIRChartervertrag 2022 ist die große Praxiserfahrung anzumerken! Gefällt mir sehr gut!“

 Achten Sie in Zukunft auf das Label Faircharter 22 und minimieren Sie Ihr Risiko!

Damit Ihre Charterwochen die schönsten Wochen des Jahres bleiben!